Berufsbildung
Die suissetec aargau Gebäudetechnik-Genossenschaft hat erkannt, dass verschiedene Prämissen im Umfeld der Lehrlingsausbildung einer starken Veränderung unterworfen sind. Sie hat die Konsequenzen gezogen und folgende Massnahmen umgesetzt:
- Schnupperlehre mit kompletter Dokumentation für eine erfolgreiche Berufsorientierung in den suissetec aargau-Betrieben
- Eignungstest für angehende Lernende als Unterstützung für die Lehrbetriebe
- Eintrittstests für angehende Lernende zur Sicherstellung des Lehrerfolges
- Einführungstag in der ersten Arbeitswoche für neue Lernende mit dem Ziel, durch einen optimalen Start in der Lehre die Berufsfreude zu steigern und die Ausbildner zu entlasten
- Überbetriebliche Kurse mit dem Ziel, anspruchsvolle Ausbildungsphasen zusammengefasst durch Spezialisten zu vermitteln
- Ausbildung der Ausbilder zur Förderung der Ausbildner und Ausbildungsqualität in den Betrieben
- Berufsbildner-Tagungen, damit periodisch Neuheiten in der Ausbildung oder in Arbeitstechniken rechtzeitig und zielgerichtet eingeführt werden
Lehrvertrag
Der Kanton Aargau bietet die Möglichkeit, den Lehrvertrag online auszufüllen: Lehrvertrag und Lehrvertragsänderungen
Wie bearbeite ich den Vertrag:
- Schritt 1: Die zuständige Person des Lehrbetriebs erfasst den Lehrvertrag im Lehrbetriebsportal. Der Lehrvertrag beinhaltet auch die Anmeldung an die Berufsfachschule im Kanton Aargau. Ist der Schulort ausserkantonal, hat durch den Lehrbetrieb eine separate Anmeldung an die entsprechende Berufsfachschule zu erfolgen. Aus persönlichen Gründen kann ein von der Schulortzuteilungsliste abweichender Schulort bewilligt werden. Hierfür muss ein Gesuch um Schulortswechsel gestellt werden.
- Schritt 2 (optional): Im Formular Zusatzvereinbarung zum Lehrvertrag können Fremdsprachaufenthalte sowie Fremdsprachen- und Informatikzertifikate geregelt werden. Online-Formular Zusatzvereinbarung zum Lehrvertrag
- Schritt 3: Sind alle Angaben erfasst, sind die Lehrvertrags-Daten elektronisch an die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule zur Prüfung zu übermitteln.
- Schritt 4: Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule prüft die Daten und gibt den Lehrvertrag zur Unterzeichnung frei. Die Information zur Freigabe erfolgt per E-Mail.
- Schritt 5: Der freigegebene Lehrvertrag und gegebenenfalls die Zusatzvereinbarung werden in zweifacher Ausführung gedruckt und durch die Vertragsparteien (lernende Person, ggf. gesetzliche Vertretung und zuständige Person des Lehrbetriebs) unterzeichnet.
- Schritt 6: Die zuständige Person des Lehrbetriebs bestätigt die Unterzeichnung des Lehrvertrags im Lehrbetriebsportal. Erst durch diese Bestätigung ist der Lehrvertrag rechtsgültig.
Sollten Sie noch nicht über einen Zugang zum Lehrbetriebsportal verfügen, können Sie diesen hier beantragen: Zugang zum Lehrbetriebsportal beantragen
Den Ablauf finden Sie auch auf der Webseite des Kantons Aargau mit obenstehendem Link.